Besitzsatire


Was nicht sein soll:

Daß man gegen den Kaufmannsstand einen Standesdünkel hegt, denn mancher Kaufmann steht finanziell besser da als ein Adliger, und die Adligen können sich nicht alle von Geldgeschäften unabhängig halten.

Daß man seiner Schulden wegen einen reichen Schwiegersohn wählt, ohne auf die Neigung der Tochter achtzugeben, denn man stiftet damit eheliches Unglück! (s.u.)

Daß man seinen Stand durch eine Heirat mit einer Adligen zu verbessern sucht, weil man sich für sein Geld nur Beschimpfungen erkauft. Außerdem kommt eine bürgerliche Heirat billiger.

Daß man die Tugend der keuschen Zurückhaltung außer acht läßt! Wenn der Bräutigam erfährt, daß man zu frei mit anderen Männern umgeht, kann er vom Ehevertrag zurücktreten, und das ist bei einer Geldheirat ungünstig, vor allem, wenn man schon Geld bekommen hat.

Daß man im Ehevertrag den Preis für die Braut nicht zu hoch ansetzt, denn wenn ihre Vortrefflichkeit nicht ebenso wert geschätzt werden kann (und wenn sie schon mal keine Mitgift bekommt), dann kriegt man sie nicht los.

Daß man ein adliges Fräulein mit einem Bürgerlichen verheiratet, denn ihre Kinder werden keine der adligen Privilegien haben, und der von der Mama überkommene Lebensstil wird sie auch noch um das bürgerliche Geld bringen.

Daß man die Jagd, nach Art der Landjunker, zu sehr liebt. Es geht für das Gerät eine Menge Geld drauf, das man besser anwenden könnte, und man könnte auch statt des Waldes einträglichere Bewirtschaftung treiben.

Daß man ein Verlöbnis eingeht, ohne sich genau informiert zu haben, denn man muß eine Entschädigung zahlen, wenn man zurücktritt.

Daß man sich zu viel mit Dingen abgibt, die nichts einbringen, und darüber seinen Beruf versäumt, weil man dadurch zum Parasiten oder Bettler wird.

Daß man einen Klienten abweist, denn man wird haftpflichtig, wenn ihm dadurch ein Schaden geschieht.

Daß man Zeit versäumt, denn Zeit ist Geld, wo es um Geschäfte geht.

Daß man seinen Verwandten zum Advokaten nimmt, denn man muß sich, wenn er es nicht recht macht, mehr gefallen lassen, und das kann verlustreich werden.

Daß man seinen Sohn zu nachgiebig verwöhnt, weil er sich später im Geschäftsleben nicht an die Spielregeln halten wird. Dann muß man ewig für seinen Unterhalt aufkommen.

Daß man äußerliche Ordentlichkeit und Schönheit zu sehr in acht nimmt, denn man verliert dadurch die Orientierung an der Güterordnung, und diese Fehlurteile ziehen leicht einen Nachteil nach sich!

Daß man durch Empfehlungen zu etwas gelangen will, wofür man mit seinen eigenen Qualitäten nicht selbst einsteht, denn man bringt dadurch sich selbst und eine Reihe anderer Leute in Mißkredit!

Daß man ohne Wissen eines anderen von dessen Angelegenheiten etwas übernimmt, weil dadurch Verwirrung und Unverantwortlichkeit folgt.

Daß man sein Eigentum herumstehen läßt, ohne es entsprechend zu kennzeichnen oder zu sichern, sonst kann man gegen Diebstahl nichts machen, vor allem, wenn man es für heimliche Zwecke verwenden wollte. Eine Schelmerei hält die andere in Schach.

Daß man knickerig ist, dann damit wie mit allen tiefverwurzelten Angewohnheiten verliert man seine Unabhängigkeit, so daß man dem berechneten Intrigenschema einer Gegenpartei zum Opfer fallen kann.

Daß man zu sehr nach französischen Moden und Gebräuchen geht, weil sie teurer zu stehen kommen als das Einheimische und nicht immer den Vorzug verdienen.

Daß man irgendeine Überlegenheit beansprucht über Leute, die einem den Arbeitslohn zahlen, weil man sonst seiner Stelle verlustig gehen und grob behandelt werden kann.

Daß man einem Bedienten in größeren finanziellen Angelegenheiten traut, weil die Bedienten immer eigennützig und deswegen leicht betrügerisch handeln.

Daß man über seinem Stande lebt, weil man sich dadurch als Kaufmann ruiniert. Schon vorher verliert man bei Geschäftspartnern seinen Kredit.

Daß man mit allerlei unbekannten Leuten große Höflichkeiten pflegt, da sie oft auf Schnorrerei hinauslaufen.

Daß man einem Unbekannten ohne Referenzen seinen vornehmen Rang und Titel glaubt, denn so werden oft Eigentumsdelikte eingefädelt.

Daß man den Leuten traut, die einem in allem und jedem, auch in ungewöhnlichen, persönlich gefärbten Dingen recht geben, weil man sich und sein Eigentum unter ihre Vormundschaft stellt, falls Berechnung dahintersteckt.

Daß man zu einem Urteil durch Bestechung kommen will, ohne den geregelten Gang einzuhalten, weil man durch einen, der nicht darin verwickelt ist, zu Fall gebracht werden kann.

Daß man zu viele Bediente hält, denn abgesehen davon, daß es Lohnkosten verursacht, kann man sie auch nicht beaufsichtigen oder ausreichend beschäftigen, und sie richten Schaden an.

Daß man um Angelegenheiten von geringem Wert die Gerichte bemüht, weil dadurch eher noch mehr Schaden geschieht.

Daß man auf Erbschaften viel Hoffnung setzt, weil man sich enttäuscht sehen kann; es ist besser, auch ohne dies zufrieden zu sein und tätig zu werden!

Daß ein Mädchen mit der Hoffnung auf Vermögen Freier anlockt, denn es kommen dadurch gerade nur eigennützige Charaktere!

Daß man sich aus Eigennutz verstellt, um einem potentiellen Geldgeber zu gefallen, weil der Nachteil dadurch am größten ausfallen wird, wenn man durchschaut wird.

Daß man sich Geld vorschießen läßt auf eine ungewisse Einnahme, denn sonst gerät man an den Bettelstab.

Daß man den Geldmangel eines jungen Aristokraten zu Wuchergeschäften ausnutzt, denn man kann durch höheres Eingreifen das dabei zugesetzte Geld verlieren.

Daß man sich auf Glücksspiele einläßt, weil man meistens verliert.

Daß man sich beim Freien um ein Mädchen zu abwartend verhält, bevor man über ihre Vermögensverhältnisse Bescheid weiß, denn sonst verliert man sie wegen des Eigennutzes, gerade wenn sie erben sollte!

Daß man seinen Verwandten übertriebene Hoffnung auf eine Erbschaft macht, weil man sonst ständig belauert wird.

Daß ein Arzt seine materielle Interessiertheit blicken läßt, sonst traut man ihm auch in fachlicher Hinsicht nicht.

Daß man sich aus einem kleinen Geschenk ein Gewissen macht, denn man beleidigt dadurch leicht den Geber, der meinen könnte, man habe ihn wegen etwas Unrechtem im Verdacht!

Daß man seine Tochter ohne Einwilligung an einen reichen Mann verspricht, denn man kann allerhand Verlegenheiten erleben, wenn sie der Wahl nicht beistimmt. (s.o.)

Daß man seiner Frau das Regiment im Hause läßt, sonst kann man nicht mehr über das frei verfügen, was die eigene Tätigkeit eingebracht hat.

Daß man um eine Frau wirbt, um eine vakante Stelle in der Haushaltung wieder zu besetzen; das wird kein junges Mädchen, das um seiner selbst willen geliebt werden will, besonders schätzen!

Daß man seiner Frau und seinen Kindern die Ungezogenheit gegen Freunde nicht verbietet, insbesondere, wo es um Einhaltung eines beschlossenen Ehevertrags geht, weil man sonst verklagt werden kann.

Daß man partout ein Mädchen heiratet, das einen nicht liebt, denn man läßt dadurch indirekt ihrem Geliebten von seinem Vermögen zufließen.

Daß man sich im Vertrauen auf das Ansehen, das der Reichtum verleiht, als besonders gescheiter Mann aufspielt; denn wenn man sich dabei blamiert, leidet auch der Kredit, bzw. man wird enterbt!

Daß man genau den Preis taxiert von Lebensmitteln, die einem als Gast vorgesetzt werden, denn man bringt sich damit um den Ruf eines Schöngeistes, oder jedenfalls eines höflichen Menschen!

Die aus den Dialogen und den Situationen und den komischen Effekten zu folgernden Lehren haben meistens Begründungen, die aus den Notwendigkeiten und Erfahrungen des Geschäftslebens und des gesellschaftlichen Umgangs stammen und deren Befolgung zur Weltklugheit führt. Andere habe ich durch Ausrufezeichen hervorgehoben. Sie nehmen Bezug auf Seelenleben oder Moral, allerdings nicht in religiöser Hinsicht.