Wie kommen die Bürgerlichen ins Modell?


Aus dem Vorverständnis, daß "Besitzdenken" auch heute noch eine Rolle spielt, ergibt sich die Vermutung, daß man seine Entstehung am besten im Verlauf der Entstehung unserer bürgerlichen Gesellschaft im 18. Jahrhundert verfolgen könne.

Der Terminus "bürgerlich“ wird hier eingeführt, indem man ein ökonomisches Modell der Produktionsverhältnisse und ein soziologisches Modell der Herrschaftsverhältnisse in der bürgerlichen Gesellschaft heranzieht. Diese Modelle haben durchaus hypothetische Funktion. Wir übernehmen aus zweiter und dritter Hand Aussagen, die bereits einen Stellenwert im systematischen Aufbau anderer Wissenschaften haben. Das ist insofern ein Hindernis bei der klaren Durchführung der vorliegenden Untersuchung gewesen, als sie eigentlich von einem ganzen Team von Forschern verschiedener Fachrichtungen gemeinsam angegangen werden müßte. (Aber wer tut sich schon mit einem Doktoranden zusammen, wenn die Arbeit aufgrund des institutionellen Rahmens nur dessen Promotion zugutekommen kann?)


Ökonomisches Modell der bürgerlichen Gesellschaft

Ein Modell "ökonomischen Verhaltens", das zur Einführung des Terminus "bürgerlich“ zu brauchen wäre, ergibt sich aus den folgenden mit Nummern versehenen Aussagen: (vgl. C.B.Macpherson, Die politische Theorie des Besitzindividualismus, Von Hobbes bis Locke, Frankfurt/Main 1967, S.61 ff.)

1, Es gibt keine autoritative Zuweisung von Arbeit.

Die Individuen sind frei, ihre Kraft, ihr Können und ihr Vermögen so anzuwenden, wie sie es für richtig halten. — Im Unterschied dazu ist eine Wirtschaftsordnung vorstellbar, in der die Arbeit durch Gesetz, aufgrund von Überlieferung, den Personen je nach ihrer Zugehörigkeit zu gewissen Gruppen, oder genauer: Rängen und Ständen, zugeteilt wird. Macpherson weist diese Alternative dem Modell einer "traditionsgebundenen oder ständischen Gesellschaft" zu.

2, Es gibt keine autoritative Regelung der Entlohnung für eine Tätigkeit; eine, nach welchen Maßstäben auch immer, angemessene Entlohnung wird nicht garantiert. — Im Modell der "ständischen Gesellschaft" ist jeder "Stand" auf eine Art von Tätigkeit beschränkt und darf nur ein genau festgelegtes Entgelt erhalten.

3, Verträge werden autoritativ interpretiert und durchgesetzt.

4, Alle Individuen versuchen, ihren Vorteil rational zu maximieren, d.h. sich möglichst große Vorteile mit möglichst geringem Aufwand zu verschaffen, und zwar durch planvolles Vorgehen.

5, Die Fähigkeit zu arbeiten ist das Eigentum des Individuums und kann von ihm veräußert werden. — Im Unterschied dazu kennt das "ständische Modell" nur Arbeit, die an die Siedlung auf einem bestimmten Boden, an einen Herrn, oder an die Durchführung zugewiesener Aufgaben gebunden ist. Die Arbeit des Leibeigenen kann als Tauschobjekt zwischen zwei Herren veräußert werden, niemand kann aber seine Arbeitskraft zu Markte tragen.

6, Grund und Boden sowie andere Produktionsmittel sind Besitz von Individuen und können von ihnen veräußert werden. — Im ständischen Modell gibt es kein Eigentum an Grund und Boden, dessen Nutzung nicht an bestimmte Aufgaben gebunden wäre, die der "Staat" vergibt oder an Dienstleistungen für Höhergestellte. Einen "Markt" für Grund und Boden gibt es daher nicht.

7, Einige der Individuen streben nach mehr Vermögen oder Macht, als sie bereits haben.

8, Einige Individuen haben mehr Macht, Geschick oder Besitz als andere.

Die Individuen des Punktes 7, sind nicht notwendigerweise dieselben wie unter 8,; es ist jedoch nicht unmöglich, daß auch solche, die schon "mehr" haben, noch mehr erwerben, insbesondere, wenn sie mehr Besitz haben. Diejenige Art von Besitz, die gemäß diesem Modell beliebig angehäuft werden kann, ist das "Kapital".

Macpherson gewann seine acht Punkte, indem er angesichts der politischen Theorie von Thomas Hobbes nach deren hypothetischen Voraussetzungen fragte, und jene Hypothesen in seiner eigenen marxistischen Redeweise auslegte. Wir erfahren von Macpherson, was gewisse Menschen in der Zeit von Hobbes gerne in ökonomischer Hinsicht getan hätten, wenn sie von Regulierungen frei gewesen wären. Wir erhalten also zunächst eine grobe historische Orientierungshilfe bezüglich einer ökonomischen Tendenz, die vom Modell der ständischen Gesellschaft zu einem andern geht.

„Im Sinne der Existenz von Kapital haben sich die einzelnen historischen Epochen nur graduell voneinander unterschieden“. (s. Maurice Dobb, Entwicklung des Kapitalismus, Vom Spätfeudalismus bis zur Gegenwart, Köln und Berlin 1970, S.14, Fußnote 2.) Alle Definitionen des "Kapitalismus", die davon absehen, oder andrerseits auf sehr lange historische Zeiträume anzuwenden sind, werden von Maurice Dobb zugunsten der Definition von Karl Marx abgelehnt. „Er suchte das Wesen des Kapitalismus weder im Unternehmergeist noch im Gebrauch des Geldes zu Austauschgeschäften, um einen Gewinn zu erzielen, sondern in einer bestimmten Produktionsweise. […] Die historische Bedingung dieses Systems war die Konzentration des Eigentums an den Produktionsmitteln in den Händen einer Klasse, die nur einen kleinen Teil der Gesellschaft bildete, und als Konsequenz hieraus eine besitzlose Klasse, für die der Verkauf ihrer Arbeitskraft ihre einzige Einkommensquelle darstellte.

[…] Diese Definition unterscheidet sich von andern dadurch, daß nach ihr das Vorhandensein von Handel, Geldverleih und einer speziellen Klasse von Kaufleuten oder Finanziers, auch wenn diese wichtige Personen sind, zur Bildung einer kapitalistischen Gesellschaft nicht genügt. Kapitalisten, und seien sie noch so gewinnsüchtig, reichen nicht aus: Sie müssen vielmehr ihr Kapital so nutzen, daß bei der Produktion durch die Arbeitskraft ein Mehrwert erzeugt wird“. Der Mehrwert im Produktionsprozeß entsteht aber dadurch, daß der Tauschwert der Ware Arbeitskraft, den der Kapitalist bezahlt, geringer ist als ihr Gebrauchswert, der im Preis der Produkte steckt. (vgl. Karl Marx, Das Kapital, Kritik der politischen Ökonomie, 1.Bd, Reproduktion nach der 4.Aufl. Hamburg 1890, (Ost-)Berlin 1962, S.207 ff.)

Um diesen ökonomischen Trick im Sinne von Punkt 4 möglichst regelmäßig durchspielen zu können, bedürfen die Kapitalisten der Auflösung des ständischen Systems in der angegebenen Weise. Zu den Punkten 2 und 5 — freie Lohnarbeit — muß Punkt 1 treten — "Gewerbefreiheit". Außerdem folgt aus Punkt 4 und 7 der Punkt 6: Kapitalistische Wirtschaftsweise benötigt eine Erweiterung der Tauschprozesse. Allen Individuen soll es möglich werden, ihren Vorteil unter den gleichen Wettbewerbsbedingungen, die nur vom Markt beeinflußt werden, zu maximieren — "freie Konkurrenz".

Die Rationalität dieses Vorgehens hängt davon ab, ob die wirtschaftlichen Vorgänge im voraus kalkuliert werden können. Staatliche Eingriffe ohne Ermächtigung durch ein Gesetz wären weniger vorhersehbar, als der Markt es zumindest auf kurze Sicht ist. Auf dem Markt sollen ferner alle Produkte und Produktionsmittel als Waren erscheinen können, um denjenigen, die schon viel haben, noch mehr Erwerb zu ermöglichen. Das erfordert die Aufhebung von "Privilegien", Zunftordnungen, Schutzzöllen, und dergleichen. Aus dieser Sicht erscheint das Aufkommen kapitalistischer Wirtschaftsweise als "Befreiung" von der vorhergehenden.

Sie bedarf aber, um in Gang zu kommen, des Punktes 8, einer "Ungleichheit", die schon aus der ständischen Gesellschaft stammen kann. Um sich zu erhalten, benötigt sie nach Punkt 3 gewisse staatliche Garantien für diejenigen Produktionsverhältnisse, die von der Ungleichheit leben. Wenn diese Wirtschaftsform erst einmal über punktuelle Ansätze hinausgediehen ist, verbreitet sie sich lawinenartig.

Von da an kann man den Beginn einer neuen Periode rechnen. Dobb meint, es gebe eine Art revolutionären Wandels, der nicht so sehr durch das Wachstum eines einzelnen Faktors, etwa der Manufakturen, herbeigeführt werde, als vielmehr durch Gegensätze von Systemen und das Zusammenspiel der darin beherrschenden Faktoren mit neuen Tendenzen. Es wird behauptet, daß alle diejenigen Personen aus dem vorigen „Bürgertum“, denen die Entwicklung der kapitalistischen Wirtschaftsordnung auf lange Sicht zum Vorteil gereichte, die "bürgerliche Klasse" ausmachen. Wir können daraus zu gegebenem Anlaß auf "bürgerliche Besitzverhältnisse" schließen. Aber noch haben wir keine Kriterien, die uns erlauben könnten, andere als bloß wirtschaftliche Beziehungen zwischen Menschen als bürgerliche zu bezeichnen.

Modell der sozialen Konsequenzen bürgerlichen Wirtschaftens

Wahrscheinlich teilen die Herrschaftsverhältnisse, die für eine ganze Gesellschaft kennzeichnend sind, allen Beziehungen in dieser Gesellschaft etwas Typisches mit. Wir wollen uns daher um solche Herrschaftsverhältnisse kümmern, die mit den ökonomischen Interessen der bürgerlichen Klasse zu vereinbaren sind. Auch hierfür liefert wieder Macpherson's Interpretation von Hobbes die wesentlichsten Punkte:

1, Was einen Menschen zum Individuum macht, ist seine Freiheit von der Abhängigkeit vom Willen anderer.

2, Freiheit von solcher Abhängigkeit bedeutet, daß der Mensch keine Beziehungen zu anderen eingehen muß, sondern freiwillig Beziehungen eingeht, im Hinblick auf sein eigenes Interesse.

Daß man Beziehungen zu anderen nach dem eigenen Interesse zu gestalten versucht, ist daran nichts Neues; eher vielleicht, daß man andersartigen Beziehungen bis zu einem gewissen Grade entgehen kann. „In einem sozialen Felde, in dem die Begründung der sozialen Existenz auf Geldchancen und Berufsfunktionen zur vorherrschenden Form der Existenzbegründung geworden ist, dort ist für den einzelnen seine aktuelle Gesellschaft relativ auswechselbar. Die aktuelle Achtung und Einschätzung durch die anderen Menschen, mit denen er beruflich zu tun hat, spielt natürlich immer eine mehr oder weniger bedeutende Rolle, aber man kann sich ihr doch bis zu einem gewissen Grade immer entziehen“. (s. Norbert Elias, Die höfische Gesellschaft, Neuwied und Berlin 1969, S.144.) Innerhalb der Adelsklasse einer ständischen Gesellschaft, insbesondere am Hofe, konstituieren jedoch Besitzchancen selbst noch keinen gesellschaftlichen Stellenwert, der von Meinungen anderer unabhängig wäre. Menschenbehandlung ist für den höfischen Menschen eine lebenswichtige Kunst; der andere wird immer als Gesamtpersönlichkeit im Rahmen der gemeinsamen Lebensweise beobachtet. Der Bürgerliche verhandelt zu begrenzten Zwecken mit Partnern, deren Eigenschaften zum großen Teil mit den verfolgten Zwecken nichts zu tun haben. Das Hofleben unter dem politischen System des "Absolutismus" vergleicht Norbert Elias mit der Börse. In beiden Fällen bilden sich wechselnde Meinungen über Werte. Während sich an der Börse die Meinungen der Geldanleger in Zahlen ausdrücken lassen, kommt der Wert des Höflings für die Machthaber in den Nuancen des geselligen Verkehrs zum Ausdruck.

3, Das Individuum ist Eigentümer seiner eigenen Person und Fähigkeiten, für die es der Gesellschaft nichts schuldet. — Wenn man dies nicht als selbständiges Postulat gelten lassen wollte, müßte man dafür folgende Hypothese voraussetzen: Eigentum bedeutet das ausschließlich auf eine Person beschränkte Recht, mit oder an einem Objekt zu handeln. Diesen Sprachgebrauch hat Macpherson bereits vor Hobbes im 17. Jahrhundert festgestellt. Daraus, und aus Punkt 1 und 2, folgt dann Punkt 3.

4, Das Individuum kann nicht die Gesamtheit seines Eigentums an der eigenen Person veräußern, wohl aber seine Fähigkeit zu arbeiten. — Wie wir bei Elias fanden, bezieht sich die Rationalität des Hoflebens im Unterschied dazu auf Verhaltensweisen, die einer Veräußerung der Gesamtpersönlichkeit gleichkommen.

5, Die menschliche Gesellschaft besteht aus einem System von Beziehungen, die über den Markt vermittelt sind. — Dieser Punkt scheint die relative Freiheit des Individuums im Hinblick auf die ständische bzw. höfische Gesellschaft, die aus den vorigen Punkten hervorgeht, wieder einzuschränken, nur daß hier an die Stelle persönlicher Abhängigkeitsverhältnisse die Abhängigkeit von der unpersönlichen Größe "Markt" tritt. Noch ist allerdings nicht geklärt, ob in diesem Modell die gesellschaftlichen Beziehungen der Individuen die Gesamtheit ihrer möglichen Beziehungen umfassen.

6, Die Freiheit kann nur durch solche Pflichten und Regeln eingeschränkt werden, die nötig sind, die gleiche Freiheit auch den anderen zu sichern.

7, Der Staat ist eine menschliche Erfindung zum Schutz des Eigentums und zur Aufrechterhaltung geordneter Tauschbeziehungen zwischen Individuen.


Die Punkte 1 bis 7 ergeben das Modell einer Gesellschaft, in der wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne einer Unabhängigkeit von "politischer Herrschaft" "privat" wäre. Hier liegt ein Ansatzpunkt, genauer festzulegen, was "Gesellschaft" im Unterschied zu "Staat" genannt werden soll. „Von deren Etablierung als eines privaten Bereichs konnte unter dem Absolutismus ja zunächst nur in dem […] Sinne die Rede sein, daß die gesellschaftlichen Beziehungen ihres quasi öffentlichen Charakters entkleidet wurden; [mit Ausnahme der Beziehungen innerhalb der Hofgesellschaft] die politischen Funktionen, juristische und administrative, wurden zur öffentlichen Gewalt zusammengezogen“. (s. Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, S.95.) „Unter Politik als Lebensbereich der Gesellschaft verstehen wir die auf Herrschaft beruhende, allgemein verbindliche Regelung und Gestaltung des Gesellschaftslebens“. (s. Manfred Hättich, Grundbegriffe der Politikwissenschaft, Darmstadt 1969, S.73.) „Unter politischer Herrschaft verstehen wir die Möglichkeit, erfolgreich allen Mitgliedern der Gesellschaft Befehle erteilen zu können“. „Unter der politischen Gewalt verstehen wir die politische Herrschaft, insofern sie die Durchführung ihrer Befehle erzwingen kann“. Sobald die politische Gewalt zentral verwaltet wird, scheiden sich öffentlicher und privater Bereich. „'Privat' war der von dieser öffentlichen Sphäre getrennte Bereich keineswegs schon im Sinne einer Befreiung von obrigkeitlichem Reglement; nur als merkantilistisch reglementierter entstand er überhaupt“.

Als merkantilistisch bezeichnet man gewöhnlich jenes Stadium der Wirtschaftsentwicklung, in dem eine zentrale politische Gewalt die Durchsetzung einzelner kapitalistisch organisierter Produktionszweige betreibt, um dem Staat in seiner Konkurrenz mit anderen Staaten Vorteile zu verschaffen, die sich in der Handelsbilanz ausdrücken. ,,[…] im Maße der von oben geförderten Durchsetzung der kapitalistischen Produktionsweise werden die gesellschaftlichen Beziehungen durch Tauschverhältnisse vermittelt. Mit der Ausdehnung und Freisetzung dieser Sphäre des Marktes gewinnen die Warenbesitzer private Autonomie“. Hierin liegt die Beziehung zwischen ökonomischem und sozialem Modell der bürgerlichen Gesellschaft.

„In gewissem Sinn können sich Warenbesitzer als autonom verstehen. [frei im Sinn der Punkte 1, 2 und 3.] Im Grade ihrer Emanzipation von staatlichen Direktiven und Kontrollen entscheiden sie nach Maßgabe der Rentabilität frei, darin niemandem zu Gehorsam verpflichtet und nur den anonymen, nach einer, wie es scheint, dem Markte innewohnenden ökonomischen Rationalität funktionierenden Gesetzen unterworfen“. „Die privatisierte wirtschaftliche Tätigkeit muß sich an einem unter öffentlicher Leitung und Aufsicht erweiterten Warenverkehr orientieren; die ökonomischen Bedingungen, unter denen sie sich nun vollzieht, liegen außerhalb der Schranken des eigenen Haushalts; sie sind zum ersten Male von allgemeinem Interesse“. Indem sich Privatsphäre und Öffentlichkeit scheiden, bleiben sie also dennoch aufeinander bezogen. Infolge der Punkte 1, 2 und 3 bildet sich aber eine weitere Abgrenzung heraus: es gibt eine nicht-öffentliche Sphäre, die gleichwohl auf die Privatsphäre bezogen bleibt. „Die Sphäre des Marktes nennen wir die private; die Sphäre der Familie, als Kern der privaten, die intime. Diese dünkt sich von jener unabhängig, während sie in Wahrheit tief in den Bedürfnissen des Marktes verstrickt ist“.

Als Angehörige der bürgerlichen Klasse haben also zunächst im Hinblick auf ökonomisches Verhalten die Kapitalisten zu gelten; ferner im Hinblick auf die soziale Organisation der Gesellschaft die Privatleute und ihre Familien. Wir lassen offen, ob beide Kriterien jeweils die gleiche Menge von Individuen beschreiben, und ob damit die Zugehörigkeit zur bürgerlichen Klasse hinreichend bestimmt ist. Genaueren Aufschluß kann nur die Untersuchung historisch konkreter Verhältnisse erbringen. Als bürgerliche Beziehungen zwischen Menschen gelten uns zunächst solche, die über den Markt vermittelt sind, insofern sie privat sind im Sinne ihrer Unabhängigkeit von politischer Herrschaft. Dazu kommen die zwischenmenschlichen Beziehungen in der Intimsphäre von Privatleuten.


Aus dem angeführten Buch von Jürgen Habermas wurden noch folgende Stellen in der Reihenfolge ihrer Verwendung herangezogen:

S. 101; S. 95; S. 30 ff.; S. 96; S. 63; S. 33; S. 73 f.; S. 29 (Zusatz zu Punkt 5).